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DE

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. BF-Hydraulik Baumann
e.K., Wiesen 1, 88239 Wangen

1.

Allgemeines,Geltungsbereich

1.1
Für die von der Fa. BF-Hydraulik übernommenen vertraglichen Leistungen
gelten in nahestehender Reihenfolge: Die einzelvertragliche Vereinbarung
der Parteien; diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere in BGB und HGB.

1.2
Durch die Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Fa. BF-Hydraulik an. Sie haben Gültigkeit für
die gesamte gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung.

1.3
Entgegenstehende AGB des Bestellers werden nicht Vertragsgrundlage.
Dies gilt auch dann, wenn BF-Hydraulik diesen entgegenstehenden
Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere
Bedingungen, Individualabreden, Verträge und/oder Vereinbarungen sind
nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. In
diesen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BFHydraulik
ergänzend.

2.
Zustandekommen des Vertrages

2.1
Die Angebote von BF-Hydraulik sind bis zur Annahme unverbindlich und
freibleibend.

2.2
Der Besteller ist an sein an BF-Hydraulik gerichtetes Angebot gebunden.
BF-Hydraulik kann dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch
Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche
Bewirkung der vertraglichen Leistung annehmen.

3.
Eigentums- und Urheberrechte
BF-Hydraulik behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen
und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in
elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen
weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Umgekehrt
verpflichtet sich BF-Hydraulik, vom Kunden als vertraulich bezeichnete
Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten
zugänglich zu machen.

4.
Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung

4.1
Die zu den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen von BF-Hydraulik
gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie Leistungs- und
Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend.

4.2
In Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen genannte Liefer- und
Leistungszeiten sind unverbindlich.

4.3
Ist in Abweichung von 4.2 eine verbindliche Lieferfrist vereinbart worden,
beginnt diese nicht, bevor nicht alle kaufmännischen und technischen
Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle
ihm obliegenden Verpflichtungen wie z. B. Beibringung der erforderlichen
behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder Unterlagen oder
die Leistung einer vereinbarten Anzahlung erfüllt hat. Entsprechendes gilt
bei vereinbarten Lieferterminen. Diese verschieben sich um den Zeitraum
der vom Besteller zu vertretenden Verzögerung.

4.4
I. Ü. steht die Einhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen und
Termine in jedem Fall unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt BF-Hydraulik
sobald als möglich mit.

4.5
Die Lieferfrist gilt als eingehalten bei rechtzeitiger Absendung der
bestellten Gegenstände.

4.6
Unvorhersehbare Hindernisse wie z. B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von BF-Hydraulik beruhen, und höhere Gewalt
berechtigen BF-Hydraulik, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren
oder auch nur teilweise unmöglich machen, nach ihrer Wahl die Lieferfrist
entsprechend herauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Der
Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung
unmöglich wird, oder wenn BF-Hydraulik in Verzug geraten ist,
vorausgesetzt, dass BF-Hydraulik die Lieferung auch nicht innerhalb einer
vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist bewirkt. Der Rücktritt
ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu
erklären. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, BF-Hydraulik fällt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

4.7
Beruht der von BF-Hydraulik zu vertretende Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer
Kardinalspflicht, haftet BF-Hydraulik nach dem gesetzlichen
Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8
BF-Hydraulik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

5.
Versendung
Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf Kosten des
Kunden in der vereinbarten Weise (ab Werk, frei deutsche Grenze, fob, cif
u.a.) BF-Hydraulik übernimmt keine Gewähr für die Wahl der billigsten
Versandart. Verpackungskosten trägt der Kunde, ebenso alle Spesen für
eine auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung. Kisten
und Verschläge werden dem Kunden zu Selbstkosten berechnet und nicht
zurückgenommen.

6.
Gefahrübergang

6.1
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person oder Anstalt auf den Kunden über.

6.2
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

6.3
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme
ist.

6.4
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von
Umständen, die BF-Hydraulik nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr am
Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den
Kunden über.

7.
Preise, Zahlung, Aufrechnung

7.1
Die von BF-Hydraulik genannten Preise verstehen sich, sofern im Angebot
oder in der Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, für Lieferung und
Leistungen ab dem jeweiligen Lager, ohne Verpackung, Transport,
Versicherung, Montage und Inbetriebnahme, zzgl. der zum Zeitpunkt der
Lieferung jeweils gültigen Umsatzsteuer.

7.2
Mangels besonderer einzelvertraglicher Vereinbarung ist die Zahlung á-
Konto von BF-Hydraulik zu leisten, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungszugang. Der Zugang der Rechnung gilt nach Ablauf von zwei
Werktagen ab Absendung als bewirkt, es sei denn, der Besteller weist
einen späteren Zugang nach.

7.3
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich zwischen den
Parteien vereinbart worden ist und die vertraglichen Bedingungen dafür
eingehalten worden sind. Ein Skontoabzug ist in jedem Fall unzulässig,
solange aus der Geschäftsverbindung noch fällige Forderungen von BFHydraulik
offen stehen, sowie bei Lohnarbeiten.

7.4
Reparaturrechnungen sind sofort netto zahlbar.

7.5
Aufrechnungen gegen die Zahlungsansprüche von BF-Hydraulik oder
entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind, soweit diese
nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen.

7.6
Wird BF-Hydraulik nach Abschluss des Vertrages eine ungünstige
Finanzlage des Bestellers bekannt, so ist BF-Hydraulik berechtigt, ohne
Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die Sofortige volle Bezahlung des
Kaufpreises/Vertragsentgelts oder hinreichende Sicherheitsleistung oder,
wenn der Besteller dem Verlangen von BF-Hydraulik nicht nachkommt,
Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8.
Mängel und Gewährleistung

8.1
Ist der Kunde Unternehmer, leistet BF-Hydraulik für Mängel der Ware
oder der Werkleistung zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.2
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BFHydraulik
ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Gewähr zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.

8.3
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herbsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen
des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.4
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Empfang der Ware BF-Hydraulik gegenüber schriftlich
anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und der
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.5
Verbraucher müssen BF-Hydraulik innerhalb einer Frist von zwei Monaten
nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei
BF-Hydraulik. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen
die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des
Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der
Sache.

8.6
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde
nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn BF-Hydraulik die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.

8.7
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig gegenüber BF-Hydraulik angezeigt
hat.

8.8
Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware
dar.

8.9
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageleistung, ist BF-Hydraulik
lediglich zur Lieferung einer Montageanleitung verpflichtet und dies auch
nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.

8.10
Sofern Garantien im Rechtssinne gegeben werden, erhält der Kunde sie
ausschließlich durch BF-Hydraulik. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.

8.11
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von
BF-Hydraulik auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder
Erfüllungshilfen von BF-Hydraulik.

8.12
Gegenüber Unternehmern haften BF-Hydraulik bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.13
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei BF-Hydraulik zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.14
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn BF
Hydraulik Arglist vorzuwerfen ist.

8.15
Bei berechtigten Mängelrügen hat BF Hydraulik nach ihrer Wahl das
Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift
des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist
kostenlosen Ersatz zu leisten.

8.16
BF-Hydraulik kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der
Kunde seine Verpflichtungen BF-Hydraulik gegenüber in gesetzlichem
Umfang nicht erfüllt. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden,
insbesondere auch ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an
dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.

9.
Erfüllungsort für die Nacherfüllung/Nachbesserung, Aufwendungen

9.1
Erfüllungsort für die Nacherfüllung/Nachbesserung im Gewährleistungsfall
ist der Ort, an dem BF-Hydraulik ihre gewerbliche Niederlassung
(Geschäftssitz) hat.

9.2
Ist der Kunde Verbraucher, trägt BF-Hydraulik im Gewährleistungsfall die
zum Zweck der Nacherfüllung/Nachbesserung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten.

9.3
Ist der Kunde Unternehmer, trägt er selbst im Gewährleistungsfall die
zum Zweck der Nacherfüllung/Nachbesserung erforderlichen Transportund
Wegekosten.

10.
Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt

10.1
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der
Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
einschließlich sämtlicher Nebenkosten der gelieferten Ware sowie aller
übrigen, sich aus anderen oder laufenden Geschäftsverbindungen
ergebenden Forderungen sowie bis zur Begleichung eines etwaigen
Kontokorrentsaldos.

10.2
Die gelieferte Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet
werden. Der Kunde hat BF-Hydraulik unverzüglich von einer
Beeinträchtigung der Eigentumsrechte durch Dritte unter Vorlage
sämtlicher relevanter Unterlagen zu benachrichtigen und Dritte darauf
hinzuweisen, dass Eigentumsrechte von BF-Hydraulik bestehen.

10.3
Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren zu veräußern, sofern
dies im ordentlichen Geschäftsverkehr erfolgt. Bei Veräußerung der
gelieferten Ware tritt der Kunde alle Ansprüche gegen Dritte mit allen
Nebenrechten an BF-Hydraulik bis zur vollständigen Tilgung aller
Ansprüche ab.

10.4
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde
ausschließlich für BF-Hydraulik vor. Bei einer Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen nicht BF-Hydraulik
gehörenden Gegenständen erwirbt BF-Hydraulik Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Gesamtwertes der neuen Ware zum
Rechnungswert der Vorbehaltsware. Die so entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bestimmungen.

10.5
Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Kunden gegen
Verlust, Feuer, Diebstahl, Wasser, Maschinenbruch und Haftpflicht zu
versichern. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde
rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen.

Über Uns

Seit über 30 Jahren bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Program an Dienstleistungen. Von Reparaturen bis Zubehör alles für Hydraulikanlagen.
Sie haben eine Herausforderung für uns? Wir nehmen Sie gerne an.

Wir freuen uns auf Sie?
Das Team von BF-Hydraulik

Kontakt

Rolf Baumann
BF-Hydraulik Baumann e.K.
Wiesen 1
88239 Wangen im Allgäu

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